Wie können Sie den Sozialverein B37 unterstützen?
Sachspenden

Bitte nur Spenden, die in Ordnung bzw. unbeschädigt sind.

  • Kleidung
  • Schuhe
  • Bettwäsche (bitte bereits vor Abgabe unter 0732/77 86 82-20 Bedarf abklären)
  • Nahrungsmittel (bitte unter 0732/77 86 82-12 vorankündigen)


Geldspenden
  • Nicht-zweckgebundene Spenden
  • Zweckgebundene Spenden


Geldspenden können
  • im Sekretariat Bethlehemstraße 37/5. Stock abgegeben oder
  • auf folgendes Konto überwiesen werden:

Bank: Hypo Oberösterreich
Kontoinhaber: Sozialverein B37
Kontonummer: 104923008
Bankleitzahl: 54000
IBAN: AT185400000104923008
BIC: OBLAAT2L
Verwendungszweck: Spende, Registrierungsnummer: SO 2194


Die Angabe der Registrierungsnummer ist für die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Spende nötig (siehe unten).

Selbstverständlich können Sie direkt mit uns in Kontakt treten: 0732/77 86 82-20
Was geschieht mit Ihrer Spende?

Nicht zweckgebundene Spenden werden je nach Anlassfall etwa zur Anschaffung von Kinderspielzeug und Brett- und Gesellschaftsspielen, zur Co-Finanzierung kleiner Ausflüge - etwa Botanischer Garten, Freilichtmuseum Pelmberg - oder für Feierlichkeiten wie die BewohnerInnenweihnachtsfeier oder das BewohnerInnenfaschingsfest herangezogen.
Bei einer zweckgebundenen Spende legen Sie fest, wofür genau das gespendete Geld verwendet wird. Dies wird für Sie überprüfbar durch uns umgesetzt.
Sachspenden werden je nach Bedarf an KlientInnen des Sozialvereins weitergegeben.



Geldspenden an den Sozialverein B37 sind mit Bescheid vom 5. September 2011 steuerlich absetzbar.



So funktioniert die Spendenabsetzbarkeit

Sie unterstützen den Sozialverein B37 mit einer Geldspende. Mit dem - mit Ihrem Namen und Registrierungsnummer versehenen - Spendennachweis - Überweisungsbeleg, Bareinzahlungsbeleg, Spendenbestätigung oder Kontoauszug - können Sie alle Spenden eines Jahres bei Ihrer Steuererklärung geltend machen und bis zu einer Höhe von 10 Prozent des steuerpflichtigen Vorjahreseinkommens (Privatperson) oder Bruttovorjahresgewinns (Unternehmen) als Sonderausgaben beim Finanzamt von der Steuer absetzen. Bei Barspenden (Schalter bzw. Sekretariat) erhalten Sie eine Spendenbestätigung. Unselbstständige können den Steuerfreibetrag über den Jahresausgleich und Selbstständige über die Einkommensteuererklärung geltend machen.

Führen Sie auf dem Spendenbeleg immer eindeutig Ihren Namen und Ihre Adresse an. Bitte beachten Sie, dass nur die auf dem Spendenerlagschein angeführte Person die Spende von der Steuer absetzen kann.

Bitte beachten Sie: Die vom Finanzamt Wien 1/23 zugewiesene Registrierungsnummer lautet SO 2194. Diese Nummer soll auf allen Spendenbestätigungen, Erlagscheinen etc. aufscheinen.

Achtung: Anonyme Spenden können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Bei etwaigen Fragen gibt auch das für Sie zuständige Finanzamt Auskunft.


Sie können dem Sozialverein B37 nun eine höhere Summe spenden, ohne dadurch mehr Geld auszugeben!